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   BGH, 10.10.1961 - 1 StR 163/61   

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https://dejure.org/1961,528
BGH, 10.10.1961 - 1 StR 163/61 (https://dejure.org/1961,528)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1961 - 1 StR 163/61 (https://dejure.org/1961,528)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1961 - 1 StR 163/61 (https://dejure.org/1961,528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Liegen einer inkongruenten Deckung in der Eingabe eines Kundenschecks - Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Annahme des Betrugstatbestandes bei Großzügigkeit oder Fahrlässigkeit des Vertragsgegners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283c; KO (a.F.) § 241

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 279
  • NJW 1962, 117
  • MDR 1962, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.10.1961 - 1 StR 163/61
    Die Verletzung der Aufklärungspflicht kann aber wirksam nicht damit begründet werden, daß das Gericht an einen - vernommenen - Zeugen noch weitere Fragen hätte stellen müssen; denn das Revisionsgericht kann nicht nachprüfen, welche Fragen an den Zeugen gerichtet worden sind (BGHSt 4, 125, 126).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Die Gewährung von Kundenschecks - im Gegensatz zu eigenen Schecks - ist regelmäßig eine inkongruente Erfüllungshandlung (BGHSt 16, 279 f [BGH 10.10.1961 - 1 StR 163/61]; Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 30 Rdn. 48 c; Jaeger/Henckel aaO. § 30 Rdn. 212).
  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91

    Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei

    Die Sicherungs- und Absonderungspflicht der Bank stellt indessen eine inkongruente Deckung dar, weil die Bank zwar einen Anspruch gegen ihren Schuldner auf Zahlung hat, nicht aber einen Anspruch gegen den Kunden, der den Scheck ausgestellt hat (BGHSt 16, 279 [BGH 10.10.1961 - 1 StR 163/61]).
  • AG Nürnberg, 15.02.2011 - 47 Cs 501 Js 247/09

    Bankrott; Gläubigerbegünstigung; Beihilfe: Strafbarkeit der Abtretung von

    Dem Angeklagten Sch. wäre demnach mit dieser Art der Vorschussleistung nach dem Wortlaut des § 283c Abs. 1 StGB eine "Sicherheit gewährt" worden, die dieser "nicht in dieser Art zu beanspruchen" hatte (vgl. BGHSt 16, 279 und AGH München, Urteil vom 14.02.1996 - BayAGH II - 8/95, BRAK-Mitt. 1996, 169 zur Hingabe von Kundenschecks bzw. Wechseln).
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